für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
Leitbildes ggf. Berufserfahrung Vorlage einer 2-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte
Leitbildes ggf. Berufserfahrung Vorlage einer 2-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung
oder eines Immunitätsnachweises Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen
oder eines Immunitätsnachweises Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
) sowie für die Zusatzbezeichnung Geriatrie (12 Monate) Vergütung nach dem TV Ärzte/VKA zzgl. vielfältiger Mitarbeiterrabatte Kindergärten und Schulen in der Nähe sowie attraktive Teilzeitmodelle Gute
)Anstellung in Vollzeit und Teilzeit möglichVergütung in Anlehnung an TV-Ärzte/VKA zuzüglich betrieblicher Altersvorsorge, Jobticket und weiteren VergünstigungenUnterstützung bei der Kinderbetreuung sowie
von Suchterkrankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, bipolar affektiven Störungen und DemenzWeiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und Psychotherapie (36 Monate)Vergütung entsprechend dem TV
zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
wir Hochqualifizierte und engagierte Weiterbildung (ggf. zum Facharzt) mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung sowie einem großen Gestaltungsspielraum Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen